Basistarif Private Krankenversicherung

Im Rahmen einer Gesundheitsreform wurde im Bereich der PKV (private Krankenversicherung) zum Januar 2009 der so genannte Basistarif eingeführt. Es handelt sich bei diesem Basistarif um einen besonderen Tarif, den jede private Krankenkasse potentiellen Mitgliedern anbieten muss. Vom Leistungsumfang her entspricht dieser Grundtarif den Leistungen der GKV. Im Gegensatz zu vielen anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen also deutlich geringer.

Krankenversicherung Basistarif

Ein weiterer Unterschied zu den anderen Tarifen der PKV besteht darin, dass sich die Höhe des Beitrages ausschließlich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherten richtet, und nicht wie ansonsten üblich zusätzlich noch nach dem Gesundheitszustand des Versicherten. Ferner besteht ein so genannter Kontrahierungszwang. Das bedeutet, die Krankenkasse darf einen Antragsteller nicht ablehnen, wenn er den Basistarif nutzen möchte. Auch das ist ein Unterschied zu den anderen PKV-Tarifen, denn dort entscheidet der Versicherer individuell, ob er den Aufnahmeantrag genehmigt oder ablehnt. Trotz dieser Vorgaben unterscheiden sich die Beiträge zwischen den Anbietern natürlich, sodass ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen auf jeden Fall sinnvoll ist.

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